Fördern Sie individuell Ihr Kind – Land gibt Fördermittel
Sozialministerin Stefanie Drese wirbt bei den Kitas und Tagespflegepersonen dafür, Mittel des Landes zur individuellen Förderung und Entwicklungsbeobachtung von Kindern zu nutzen. „Das Kindertagesförderungsgesetz M-V sieht vor, dass kindliche Entwicklungsgefährdungen möglichst früh erkannt und ihnen entgegengewirkt wird. Hierfür stellt das Land Fördermittel zur Verfügung“, sagte Drese am Sonnabend auf einer Fachkonferenz zur frühkindlichen Bildung des Sozialministeriums und der Universität Rostock.
Um den Entwicklungsstand der Kinder zu beobachten, soll von den Betreuungseinrichtungen das „Dortmunder Entwicklungsscreening für den Kindergarten (DESK) 3-6 R“ angewendet werden. Die Anwendung des DESK-Verfahrens ist Voraussetzung, damit Kitas, aber auch Tagespflegepersonen die Fördermittel in Anspruch nehmen können.
Im DESK-3-6 R-Verfahren wird das Verhalten der Kinder im Alltag und bei Gruppen- und Einzelaufgaben altersspezifisch getrennt beobachtet. Die Ergebnisse werden von den Fachkräften zeitnah mit den Eltern ausgewertet. So erhalten Einrichtungen und Eltern einen Überblick über den Entwicklungsstand der Kinder. Gleichzeitig begleiten sie auf diesem Weg die Entwicklung des Kindes vom 3. Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule. Darüber hinaus werden die erhobenen Daten aber auch landesweit evaluiert. Die anonymisierten Daten werden seit 2011 dem Institut für Community Medicine der Universität Greifswald zur Verfügung gestellt.
„Viele Einrichtungen im Land mit einem überdurchschnittlichen Anteil an übernommenen Elternbeiträgen machen von der Möglichkeit der finanziellen Förderung auf der Grundlage des DESK Gebrauch, es dürfen aber noch mehr werden“, betonte Ministerin Drese auf dem Fachtag „Ich sehe was, was du nicht siehst“ in der Uni Rostock. Das DESK ist nach Ansicht von Drese ein gut geeignetes Verfahren zur Entwicklungsbeobachtung von Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren. Das Sozialministerium fördert Kitas, die DESK anwenden mit jährlich 40.000 Euro über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren. DESK-Kitas, die weniger als 50 Kinder betreuen, die sich in einem Alter zwischen 3 Jahren und dem Schuleintritt befinden, erhalten mindestens 20.000 Euro. Tagespflegepersonen, die das DESK-Verfahren anwenden, können mindestens 5.000 Euro erhalten. Die Förderung erfolgt auch hier mindestens über einen Zeitraum von 3 Jahren.
Pressemitteilung – SM – Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Nr.: 228 – 10.11.2018