Entlastung der Kita-Elternbeiträge zum 01. Januar 2019
Ab dem 1. Januar 2019 führtMecklenburg-Vorpommerndie Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder in der Kindertagesförderung ein. Eltern bezahlen für das zweite und jedes weitere Kind in Krippe, Kita, Hort oder Tagespflege künftig keine Gebühren mehr. Darüber hinaus werden auch die Elternbeiträge für das erste Kind ab dem 1.1.2019 zusätzlich gefördert. Durch einen direkten Zuschuss des Landes in Höhe von bis zu 20 Euro pro Monat inder Kitawerden damitmögliche Preiserhöhungen der Träger abgefedert.
„Wir wollen als Landesregierung, dass Träger von Kita-Einrichtungen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser bezahlen. Die damit verbundenen Mehrkosten sollen Familien aber nicht zusätzlich belasten. Deshalb investieren wir als Landim kommenden Jahrnoch einmal über 6,2 Millionen EuroinunserKindertagesförderungssystem.“In der Summe der Landesförderung von 2012 bis 2019 reduziert sich der monatliche Beitrag für Eltern von einem Kind oder für das älteste Kind in der Kindertagesförderung wie folgt:
unter 3 Jahren:
• Ganztagsförderung Kita:170 Euro
• Teilzeit Kita:102 Euro und halbtags:68 Euro
• Ganztagsförderung Tagespflege:100 Euro
• Teilzeitförderung Tagespflege:60 Euro
• und halbtags:40 Euro über 3 Jahren
• Ganztagsförderung Kita:65 Euro
• Teilzeit Kita:39 Euro und halbtags:26 Euro
über 3 Jahren:
• Ganztagsförderung Tagespflege:60 Euro
• Teilzeit Tagespflege:36 Euro und halbtags:24 Euro im Vorschuljahr
• Ganztagsförderung Kita:95 Euro
• bei Teilzeit in einer Kita:57 Euro und halbtags:38 Euro
Pressemitteilung – SM – Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Nr.: 263 – 20.11.2018