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Elterngeld am besten noch vor der Geburt des Kindes beantragen

01.12.2017

Denken Sie daran – Elterngeld so früh wie möglich beantragen

Elterngeld ist so ziemlich das Letzte, woran junge Paare bei der Familienplanung denken. Eine Fehleinschätzung, die viel Geld kosten kann. Im Grunde sollten Paare, die eine Familie planen, sich umfassend mit dem Thema beschäftigen. Und vor allem so früh wie möglich. Nach dem Motto: Erst die Steuersachen klären, dann das Zimmer für den Nachwuchs einrichten.

„Es ist fast so, dass wir sagen: Sprechen sie mit ihrem Steuer-Experten bevor Sie den Nachwuchs planen“, sagt Timo Bell, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck. Grund dafür ist insbesondere die Berechnung des Elterngeldes. Die Höhe der Zahlungen hängt vom Nettogehalt der Eltern ab. Das wiederum wird bestimmt durch die Steuerklasse. „Wer also in der richtigen Steuerklasse ist, kann einige hundert Euro mehr bekommen“, sagt Timo Bell. „Den dazu oft notwendigen Steuerklassenwechsel muss man aber spätestens sieben Monate vor dem Beginn des Mutterschutzes beantragt haben.“ Mit dem Elterngeld fördert der Staat Familien. Denn Eltern, die ihr Kind nach der Geburt betreuen, haben ein geringeres Einkommen. Das Elterngeld soll hier einen Ausgleich schaffen. Wollen sich die Partner Erziehung und berufliche Tätigkeit teilen, werden sie durch das ElterngeldPlus unterstützt.

Die wesentlichsten Unterschiede zwischen dem sogenannten „Basiselterngeld“ bzw. dem „klassischen“ Elterngeld und dem ElterngeldPlus im Überblick:
Beim Elterngeld beträgt die Mindesthöhe 300 Euro, maximal werden 1800 Euro im Monat gezahlt.
Paare erhalten bis zu 14 Monate Elterngeld. Die Monate können untereinander aufgeteilt werden.
Beim ElterngeldPlus zahlt der Staat mindestens 150 Euro, maximal 900 Euro pro Monat.
ElterngeldPlus bekommt, wer zwischen 25 und 30 Stunden in der Woche arbeitet.
ElterngeldPlus können Paare 28 Monate lang in Anspruch nehmen, mit dem sogenannten „Partnerschaftsbonus“ sogar bis zu 36 Monate.

Nach der Geburt des Kindes wird das Elterngeld beantragt. Den Antrag muss man an die zuständige Elterngeldstelle schicken. Das Bundesfamilienministerium hält ein Adressverzeichnis im Internet bereit.

Worauf kommt es an, wenn man Elterngeld beantragen will?

Entscheidend für die Höhe des Elterngeldes ist das Einkommen. Genauer gesagt: das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Das Elterngeld soll dafür Sorge tragen, dass jungen Familien zwischen 65 und 100 Prozent des Nettoeinkommens zur Verfügung steht. Dies zählt nicht zum „durchschnittlichen Nettoeinkommen“:

Einmalzahlungen wie etwa Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Ausnahme: Wer sich mit seinem Arbeitgeber einigen kann, und derartige Zahlungen auf die Monatsgehälter umlegen lässt, der kann auf dem Wege auch Weihnachts- und Urlaubsgeld zum Nettogehalt dazurechnen.
13. und 14. Monatsgehalt,
Abfindungen,
Leistungsprämien,
Zuschläge für Nacht- oder Wochenendarbeit,
Trinkgeld.

Die Steuerklasse entscheidet darüber, wieviel Netto vom Brutto übrig bleibt. Für viele Paare macht es Sinn, die Steuerklasse zu wechseln. Insbesondere dann, wenn der eine mehr verdient als der andere. „Der Wechsel in die richtige Steuerklasse kann hier einige hundert Euro im Jahr ausmachen,“ sagt Timo Bell. Aber: Werdende Eltern müssen die Steuerklasse rechtzeitig wechseln, spätestens sieben Monate vor dem Beginn des Mutterschutzes.

Wer bekommt Elterngeld bzw. ElterngeldPlus?

Die Eltern;
auch Alleinerziehende können die Förderung in Anspruch nehmen und zwar ebenfalls bis zum 14. Lebensmonat des Kindes;
eingetragene Lebenspartner, die das Kind nach der Geburt betreuen, erhalten Elterngeld;
Adoptiveltern;
Auszubildende und Studierende;
Ausländer aus Mitgliedstaaten der EU, des EWR und der Schweiz erhalten in der Regel Elterngeld, wenn sie in Deutschland erwerbstätig sind oder in Deutschland wohnen;
Ausländer aus anderen Staaten erhalten unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Elterngeld. Laut Bundesfamilienministerium gelte dies in der Regel etwa dann, wenn der Aufenthalt und der Zugang zum Arbeitsmarkt voraussichtlich dauerhaft sind.

Wer mehr als 500.000 Euro (vor Steuern) verdient, hat keinen Anspruch auf Elterngeld.
„Der Weg zum Elterngeld ist leider nicht ganz so einfach“, sagt Timo Bell: „Deshalb können wir angehenden Eltern nur raten, sich von einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater helfen zu lassen.“

Pressemitteilung – Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.

 

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